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      In medizinrechtlichen Verfahren müssen so gut wie immer Gutachten eingeholt werden. Dies ist auch klar, denn es muss schließlich nachgewiesen werden, ob ein Fehler bei der Behandlung passiert ist und welche Auswirkungen dieser Fehler hatte, d.h. ist dieser Fehler für alle Folgen, die hier unschön zu Tage treten, tatsächlich ursächlich.

      Dieser Nachweis konnte schon immer recht zeitintensiv werden. 

      Seit der Coronapandemie ist hat sich dies aber bis zur Schmerzgrenze und darüber hinaus verschärft. Es wird immer schwerer, qualifizierte Sachverständige zu finden und wenn, dann brauchen sie im Gerichtsverfahren sehr lange, um ihr Gutachten zu erstatten. Sobald das Gutachten vorliegt, stellt die Partei, der das Ergebnis nicht zusagt, natürlich Ergänzungsfragen, sodass wieder Zeit vergeht, bis diese beantwortet sind. Dem betroffenen Patienten, aber letztlich auch den beklagten Ärzten verlangt dies einige Geduld und Ausdauer ab.

      Ohne eine Rechtsschutzversicherung lassen sich diese Gerichtsverfahren auf Patientenseite schlechthin nicht führen, da die Kosten kaum überschaubar sind. 

      Die Verfahrensdauer hat sich so massiv verlängert, dass ich schon darüber nachgedacht habe, wie ich damit vor meinem (noch in weiter Ferne liegenden) Renteneintritt umgehen möchte, will ich meine Mandate doch gerne selbst abschließen.

      Es gibt natürlich trotzdem immer noch Fälle, wo die Lage sehr eindeutig ist und außergerichtlich bereits die Regulierung angeboten wird.

      Im Hinblick auf die lange Prozessdauer, die ich oben geschildert habe, sollte man ernsthaft über Vergleiche nachdenken. Trotz allem sollte man sich einen Abfindungsvergleich, mit dem alle Ansprüche für spätere Folgen, die man noch nicht kennt, ausgeschlossen werden, gut überlegen, gerade wenn Jugendliche oder Kinder geschädigt sind oder man die Folgen noch gar nicht absehen kann.