+49 6442 708370 info@steinbach-ra.de

      Ein umfassender Leitfaden für Ihre sichere Zukunftsplanung 

      Wenn die Romantik auf die Realität trifft 

      „Liebst du mich denn nicht genug?“ – Diese Frage höre ich oft, wenn Paare über einen Ehevertrag nachdenken. Und ich verstehe beide Seiten: Die eine Person möchte Klarheit und Sicherheit schaffen, die andere empfindet den Gedanken an einen Vertrag als Misstrauensvotum. 

      Nach 28 Jahren als Fachanwältin für Familienrecht habe ich viele Schicksale begleitet – glückliche Paare, die vorausschauend geplant haben, und Menschen, die sich wünschten, sie hätten bestimmte Dinge rechtzeitig geklärt. Ein Ehevertrag ist nicht unromantisch. Er ist ein Zeichen dafür, dass Sie einander so sehr respektieren, dass Sie auch für den unwahrscheinlichen Fall vorsorgen möchten, dass die Liebe eines Tages endet. 

      Lassen Sie uns gemeinsam durchgehen, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist, was Sie regeln können und – vor allem – welche Fallstricke Sie unbedingt vermeiden sollten. 

      Was ist ein Ehevertrag überhaupt?

      Ein Ehevertrag ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die von den gesetzlichen Regelungen des Familienrechts abweicht. Während das Gesetz standardisierte Regelungen für alle Ehen vorsieht, ermöglicht Ihnen der Ehevertrag, individuelle Vereinbarungen zu treffen, die besser zu Ihrer persönlichen Situation passen. 

      Der wichtigste Grundsatz vorweg:

      Ein Ehevertrag kann nicht alles regeln. Bestimmte Bereiche – insbesondere alles, was das Wohl von Kindern betrifft – sind nicht verhandelbar. Das Gesetz schützt hier das Kindeswohl vor privatautonomen Vereinbarungen der Eltern. 

      Wann kann man einen Ehevertrag abschließen? 

      Überraschung: Nicht nur vor der Hochzeit! Eheverträge sind möglich: 

      • Vor der Eheschließung (klassischer Ehevertrag) 
      • Während der Ehe (Ehevertrag oder Ehevereinbarung) 
      • Im Trennungsprozess (Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung) 

      Jeder Zeitpunkt hat seine eigenen Besonderheiten und rechtlichen Anforderungen. In meiner Praxis erlebe ich zunehmend, dass Paare auch nach Jahren der Ehe noch Verträge schließen – etwa wenn sich Vermögensverhältnisse ändern oder ein Unternehmen gegründet wird. 

      Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll? 

      Die ehrliche Antwort: Es gibt keine Pauschalaussage. Aber es gibt Situationen, in denen ein Ehevertrag besonders sinnvoll sein kann. 

      Situation 1: Unternehmer und Selbstständige 

      Warum? Ihr Unternehmen ist nicht nur Ihr Lebenswerk, sondern oft auch Arbeitsplatz für Angestellte und wirtschaftliche Grundlage für viele Familien. 

      Was passiert ohne Ehevertrag? Ohne vertragliche Regelung kann im Scheidungsfall ein Teil des Unternehmenswertes zum Zugewinnausgleich fällig werden. Im ungünstigsten Fall müssen Sie: 

      • Teile des Unternehmens verkaufen, um Ausgleichsforderungen zu bedienen 
      • Liquidität aus dem Unternehmen abziehen, was die Geschäftstätigkeit gefährdet 
      • Liquidität aus dem Unternehmen abziehen, was die Geschäftstätigkeit gefährdet 
      • Den Geschäftspartner gegen seinen Willen mit Ihrem Ex-Partner konfrontieren 

      Mein Rat: Regeln Sie frühzeitig, wie Ihr Unternehmen im Trennungsfall behandelt werden soll. Das kann beispielsweise eine modifizierte Zugewinngemeinschaft sein, bei der das Unternehmen ausgeklammert wird. 

      Situation 2: Erhebliche Vermögensunterschiede 

      Warum? Wenn ein Partner deutlich mehr Vermögen oder Einkommen in die Ehe einbringt, führt dies oft zu Unsicherheiten auf beiden Seiten. 

      Das Dilemma: 

      • Der vermögendere Partner fürchtet, „nur wegen des Geldes“ geheiratet zu werden 
      • Der weniger vermögende Partner möchte nicht als „Goldgräber“ dastehen 
      • Familienvermögen soll möglicherweise in der Familie bleiben 

      Wichtig zu wissen: Das Gesetz unterscheidet zwischen Vermögen, das Sie in die Ehe einbringen (Anfangsvermögen), und dem, was während der Ehe hinzukommt. Nur der Zugewinn wird geteilt – nicht das Anfangsvermögen selbst. Trotzdem kann hier ein Ehevertrag zusätzliche Klarheit schaffen. 

      Situation 3: Internationale Ehen 

      Warum? Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitzen wird es kompliziert. 

      Die Herausforderung: Welches Recht gilt eigentlich? Deutsches, französisches, amerikanisches? Die Antwort hängt von vielen Faktoren ab – und kann sogar wechseln, wenn Sie umziehen. 

      Mein Tipp: Legen Sie vertraglich fest, welches Recht auf Ihre Ehe anwendbar sein soll. Das erspart später langwierige internationale Rechtsstreitigkeiten. 

      Situation 4: Zweite Ehe mit Kindern aus erster Beziehung 

      Warum? Sie möchten Ihren neuen Partner absichern, aber auch Ihre Kinder nicht benachteiligen. 

      Die emotionale Zerreißprobe: Ich erlebe oft, dass Menschen in dieser Situation zwischen allen Stühlen sitzen. Die erwachsenen Kinder befürchten, „enterbt“ zu werden, der neue Partner fühlt sich nicht willkommen, und Sie selbst möchten es allen recht machen. 

      Was ein Ehevertrag leisten kann: 

      • Klare Regelungen zum Zugewinnausgleich, die das ererbte Vermögen schützen 
      • Vorweggenommene Erbfolge für die Kinder 
      • Absicherung des neuen Partners bei gleichzeitigem Schutz der Kinder 
      • Transparenz, die Familienstreitigkeiten vorbeugt 

      Situation 5: Einer gibt den Beruf auf 

      Warum? Wenn ein Partner zugunsten der Familie beruflich zurücksteckt, entstehen wirtschaftliche Abhängigkeiten. 

      Das versteckte Risiko: Eine meiner Mandantinnen formulierte es so: „Ich habe 15 Jahre die Kinder großgezogen und seine Karriere ermöglicht. Jetzt bin ich 52, ohne Rentenansprüche und mit einem CV, der aussieht wie Schweizer Käse.“ 

      Paradox: Gerade in dieser Situation kann ein Ehevertrag unfair sein! Ich rate hier oft GEGEN einen Güterstandsvertrag, da der gesetzliche Zugewinnausgleich und Unterhalt die beruflichen Opfer besser ausgleichen. 

      Aber: Man kann auch vertragliche Regelungen zum Unterhalt treffen, die dem „schwächeren“ Partner mehr Sicherheit geben als das Gesetz. 

      Situation 6: Erhebliche Schulden 

      Warum? Sie möchten nicht für die Schulden Ihres Partners haften. 

      Klarstellung: Auch ohne Ehevertrag haften Sie nicht automatisch für die Schulden Ihres Ehepartners. Aber: Bei Gütertrennung ist von vornherein klar, dass die Vermögen vollständig getrennt sind. Das kann Gläubigern signalisieren: „Versuchen Sie gar nicht erst, an das Vermögen des anderen Partners heranzukommen.“ 

      Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden? 

      1. Güterstand 

      Die drei Optionen: 

      a) Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand) 

      Was bedeutet das? 

      • Jeder behält sein eigenes Vermögen 
      • Bei Scheidung wird der Zugewinn (= Vermögenszuwachs während der Ehe) hälftig geteilt 
      • Anfangsvermögen bleibt geschützt 

      Beispiel: Sie bringen 100.000 € in die Ehe ein, am Ende haben Sie 300.000 €. Ihr Zugewinn: 200.000 €. Ihr Partner bringt 20.000 € ein, am Ende hat er 120.000 €. Sein Zugewinn: 100.000 €. Ausgleich: Sie zahlen ihm 50.000 € (Differenz der Zugewinne geteilt durch zwei). 

      b) Gütertrennung 

      Was bedeutet das? 

      • Jeder behält sein Vermögen – auch den während der Ehe erzielten Zugewinn 
      • Keine Ausgleichszahlungen bei Scheidung 
      • Klare Trennung, aber: unter Umständen hart für den Partner, der weniger verdient 

      Achtung Fallstrick! Viele Paare wählen Gütertrennung in der Annahme, es sei „fair“. Übersehen wird dabei oft: Der Partner, der für die Familie zurücksteckt, geht leer aus. Das kann später als sittenwidrig angesehen werden! 

      c) Gütergemeinschaft (selten) 

      Was bedeutet das? 

      • Fast alles gehört beiden gemeinsam 
      • Auch Schulden! 
      • Sehr seltene Wahl, meist in landwirtschaftlichen Betrieben 

      2. Versorgungsausgleich 

      Was ist das? Die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden bei Scheidung geteilt. Wer mehr eingezahlt hat, gibt die Hälfte der Differenz ab. 

      Kann man darauf verzichten? Ja, aber mit Vorsicht! Das Gesetz schützt hier den schwächeren Partner. Ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er fair ist. 

      Mein Hinweis: Gerade bei großen Rentenunterschieden rate ich zur Vorsicht. Ein vollständiger Verzicht kann später für unwirksam erklärt werden. 

      3. Unterhalt 

      Was kann geregelt werden? 

      • Trennungsunterhalt (während der Trennungszeit vor der Scheidung) 
      • Nachehelicher Unterhalt (nach der Scheidung) 
      • Höhe, Dauer, Voraussetzungen 

      Die Grenzen: Sie können Unterhalt nicht vollständig ausschließen. Das Gesetz fordert einen „angemessenen Lebensunterhalt“. Was das bedeutet, hängt vom Einzelfall ab – und führt vor Gericht oft zu Streit. 

      Praxistipp: Statt eines vollständigen Ausschlusses besser Regelungen zu: 

      • Befristung des Unterhalts 
      • Höchstbeträge 
      • Herabsetzung unter bestimmten Voraussetzungen 

      4. Was NICHT geregelt werden kann 

      Absolut tabu in Eheverträgen: 

      • Kindesunterhalt (geschützt durchs Kindeswohl) 
      • Elterliche Sorge 
      • Umgangsrecht 
      • Persönliche Verpflichtungen („Du musst kochen/putzen/etc.“) 
      • Sittenwidrige Regelungen 

      Beispiel für Sittenwidrigkeit: „Die Ehefrau verzichtet auf jeglichen Unterhalt und Zugewinnausgleich, auch wenn sie für die Kinder beruflich zurücksteckt.“ → Solche Klauseln sind unwirksam! 

      Die Vorteile eines Ehevertrags

      1. Planungssicherheit 

      Sie wissen, woran Sie sind. Keine bösen Überraschungen im Trennungsfall. 

      2. Schutz von Unternehmen und Vermögen 

      Ihr Lebenswerk bleibt geschützt und betriebsfähig. 

      3. Vermeidung langwieriger Streitigkeiten 

      Statt vor Gericht alles auszufechten, haben Sie bereits Vereinbarungen getroffen. Das spart: 

      • Zeit (Verfahren dauern oft Jahre) 
      • Geld (Anwalts- und Gerichtskosten) 
      • Nerven (emotionale Belastung) 

      4. Individuelle Lösungen 

      Das Gesetz ist ein Durchschnittswerkzeug. Ihr Ehevertrag kann maßgeschneidert sein. 

      5. Schutz für beide Partner 

      Ein fairer Ehevertrag schützt nicht nur den Vermögenden, sondern gibt auch dem anderen Partner Sicherheit – etwa durch großzügigere Unterhaltsregelungen als das Gesetz vorsieht. 

      Die Nachteile und Risiken eines Ehevertrags 

      1. Romantik vs. Realität 

      Der emotionale Preis: „Wir müssen über Trennung sprechen, bevor wir überhaupt verheiratet sind?“ Das fühlt sich nicht gut an. 

      Meine Perspektive nach 28 Jahren Berufserfahrung: Die Paare, die vor der Hochzeit offen und ehrlich über Geld, Vermögen und „Was-wäre-wenn“ sprechen können, haben oft die stabileren Ehen. Warum? Weil sie gelernt haben, schwierige Themen anzusprechen. 

      2. Ungleichgewicht wird zementiert 

      Ein schlecht gemachter Ehevertrag kann Ungerechtigkeiten festschreiben statt ausgleichen. 

      Beispiel aus meiner Praxis: Ein Paar schließt Gütertrennung ab. Sie gibt ihren Job auf, zieht drei Kinder groß. Nach 20 Jahren Scheidung – sie steht mit fast nichts da. Der Vertrag: unwirksam wegen Sittenwidrigkeit. Ergebnis: Jahrelanger Rechtsstreit. 

      3. Verträge werden unwirksam 

      Ein Ehevertrag ist kein Freifahrtschein! Gerichte prüfen sehr genau, ob: 

      • Ein Partner bei Vertragsschluss benachteiligt wurde 
      • Die Lebenssituation sich fundamental geändert hat 
      • Der Vertrag heute sittenwidrig wäre 

      4. Kosten 

      Ein guter Ehevertrag kostet Geld: 

      • Notarkosten (pflicht!) 
      • Anwaltskosten (dringend empfohlen!) 

      Je nach Vermögen: 1.500 – 5.000 € oder mehr. 

      Aber bedenken Sie: Ein schlechter oder kein Vertrag kann Sie im Trennungsfall ein Vielfaches kosten. 

      5. Falsche Sicherheit 

      „Wir haben einen Ehevertrag, wir sind sicher.“ – Nicht unbedingt! Verträge von vor 20 Jahren entsprechen oft nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung. 

      Häufige Fallstricke – und wie Sie sie vermeiden 

      Fallstrick 1: Der „Copy-Paste-Vertrag“ 

      Das Problem: Sie laden sich einen Mustervertrag aus dem Internet herunter oder verwenden den Vertrag von Freunden. 

      Warum das schief geht: Jede Ehe ist anders. Was für Ihre Freunde passt, kann für Sie fatal sein. 

      Die Lösung: Individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Ja, das kostet. Aber es lohnt sich. 

      Fallstrick 2: Einseitige Beratung 

      Das Problem: Nur einer der Partner lässt sich anwaltlich beraten – meist derjenige, der den Vertrag „durchsetzen“ will. 

      Warum das schief geht: Gerichte sehen das kritisch. Wenn bei Vertragsschluss ein Ungleichgewicht bestand, kann der Vertrag später für unwirksam erklärt werden. 

      Die Lösung: Beide Partner sollten eigene anwaltliche Beratung haben. Das erscheint teuer, schützt aber beide. 

      Fallstrick 3: „Alles oder nichts“-Regelungen 

      Das Problem: Vollständiger Verzicht auf Unterhalt und Zugewinn ohne Differenzierung. 

      Beispiel: „Beide Partner verzichten vollständig und unwiderruflich auf jeglichen Unterhalt und Zugewinnausgleich.“ 

      Warum das schief geht: Solche Pauschalverzichte werden von Gerichten oft als sittenwidrig angesehen – besonders wenn sich die Lebenssituation ändert (z.B. Kinder, Krankheit). 

      Die Lösung: Differenzierte Regelungen, die verschiedene Szenarien berücksichtigen. 

      Fallstrick 4: Zeitpunkt des Vertragsschlusses 

      Das Problem: Sie schließen den Vertrag drei Tage vor der Hochzeit, unter Zeitdruck, ohne gründliche Prüfung. 

      Warum das schief geht: Gerichte prüfen, ob der Vertrag „freiwillig“ geschlossen wurde. Unter Zeitdruck, kurz vor der Hochzeit, mit sozialen und emotionalen Druck? Das kann als „Zwangslage“ gewertet werden. 

      Die Lösung: Nehmen Sie sich Zeit! Mindestens mehrere Wochen, besser Monate vor der Hochzeit. 

      Fallstrick 5: Vergessen, den Vertrag anzupassen 

      Das Problem: Sie schließen mit 25 einen Ehevertrag. Mit 45, drei Kindern und einem gemeinsam abbezahlten Haus ist die Situation eine völlig andere. 

      Warum das schief geht: Der Vertrag berücksichtigt die aktuellen Lebensumstände nicht mehr und kann für unwirksam erklärt werden. 

      Die Lösung: Überprüfen Sie Ihren Ehevertrag regelmäßig – spätestens bei wichtigen Lebensereignissen: 

      • Geburt von Kindern 
      • Berufliche Veränderungen 
      • Unternehmensgründung 
      • Erhebliche Vermögensänderungen 

      Besondere Situationen im Detail 

      Situation: Die „Powerpaar-Falle“ 

      Das Szenario: Beide Partner sind Anfang 30, erfolgreich, verdienen gut. „Wir brauchen keinen Zugewinnausgleich, wir sind beide finanziell unabhängig!“ 

      15 Jahre später: Sie haben zwei Kinder, sie arbeitet Teilzeit, er Vollzeit. Sein Gehalt hat sich verdreifacht, ihrer stagniert. 

      Das Problem: Der Ehevertrag von damals passt nicht mehr zur Realität. 

      Meine Empfehlung: Auch „Powerpaare“ sollten Szenarien durchdenken: Was, wenn ein Partner beruflich zurücksteckt? Was bei Krankheit? Bei unerwarteter Arbeitslosigkeit? 

      Situation: „Wir heiraten nur wegen der Kinder“ 

      Das Szenario: Unverheiratete Paare mit Kindern heiraten aus rechtlichen oder steuerlichen Gründen, wollen aber vermögensrechtlich getrennt bleiben. 

      Die Herausforderung: Das Gesetz geht von einer Zugewinngemeinschaft aus. Wenn Sie das nicht wollen, brauchen Sie einen Vertrag. 

      Aber Achtung: Auch hier gilt: Benachteiligen Sie nicht denjenigen, der sich um die Kinder kümmert! 

      Die Lösung: Modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung mit Härteklauseln (z.B. Unterhalt bleibt unberührt). 

      Situation: „Meine Familie besteht auf einem Ehevertrag“ 

      Das Szenario: Die Familie des vermögenden Partners fordert einen Ehevertrag, oft mit einseitigen Regelungen. 

      Das emotionale Dilemma: Der weniger vermögende Partner fühlt sich unter Druck gesetzt: „Entweder du unterschreibst, oder wir heiraten nicht.“ 

      Rechtlich: Genau diese Drucksituation kann den Vertrag später angreifbar machen! 

      Meine Erfahrung: In diesen Fällen ist Mediation oft hilfreich. Ich begleite solche Gespräche als neutrale Mediatorin und helfe, eine Lösung zu finden, mit der alle leben können – einschließlich der Familie. 

      Der Prozess: Wie erstellt man einen Ehevertrag? 

      Schritt 1: Selbstreflexion 

      Bevor Sie zum Anwalt gehen, klären Sie für sich: 

      Fragen an sich selbst: 

      • Was ist mir wichtig? 
      • Was will ich schützen? 
      • Welche Ängste habe ich? 
      • Was erscheint mir fair? 

      Fragen an Ihren Partner: 

      • Wie siehst du unsere finanzielle Zukunft? 
      • Was, wenn einer von uns beruflich kürzer tritt? 
      • Wie würden wir im Trennungsfall mit dem gemeinsamen Vermögen umgehen? 

      Tipp: Diese Gespräche sollten Sie führen, BEVOR das Thema „Ehevertrag“ offiziell auf den Tisch kommt. So vermeiden Sie, dass es sich wie eine Kampfansage anfühlt. 

      Schritt 2: Gemeinsame Beratung – oder getrennte? 

      Variante A: Gemeinsamer Mediationstermin Wenn Sie sich einig sind, dass Sie eine faire Lösung für beide wollen, kann eine Mediation der richtige Weg sein. Als Mediatorin begleite ich Sie beide durch den Prozess. 

      Vorteil: Kooperativ, beide werden gehört, faire Lösung im Fokus. 

      Variante B: Getrennte anwaltliche Beratung Wenn es bereits Spannungen gibt oder die Interessen sehr unterschiedlich sind, sollte jeder seinen eigenen Anwalt haben. 

      Vorteil: Jeder hat einen Vertreter seiner Interessen, der Vertrag ist später besser „haltbar“. 

      Schritt 3: Entwurf erstellen 

      Ihr Anwalt erstellt einen ersten Entwurf. Dieser wird: 

      • Ihre individuelle Situation berücksichtigen
      • Rechtlich korrekt formuliert sein 
      • Verschiedene Szenarien abdecken 

      Wichtig: Das ist ein Entwurf, kein finales Dokument! Besprechen Sie ihn in Ruhe, stellen Sie Fragen. 

      Schritt 4: Besprechung und Anpassung 

      Sie besprechen den Entwurf – mit Ihrem Partner, ggf. mit den Anwälten beider Seiten. Änderungen sind normal! 

      Häufige Diskussionspunkte: 

      • Ist das wirklich fair für beide? 
      • Was passiert, wenn Kinder kommen? 
      • Wie berücksichtigen wir berufliche Veränderungen? 

      Schritt 5: Notarielle Beurkundung 

      Pflicht: Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Ohne Notar ist er unwirksam. 

      Ablauf beim Notar: 

      • Der Notar liest den Vertrag vor 
      • Er erklärt die rechtlichen Folgen 
      • Er prüft, ob beide Partner verstehen, was sie unterschreiben 
      • Beide unterschreiben 

      Kosten: Die Notarkosten richten sich nach dem Gegenstandswert (meist: Vermögen beider Partner). 

      Schritt 6: Sicherung der Dokumente 

      Bewahren Sie den beurkundeten Ehevertrag sicher auf! Sie brauchen ihn möglicherweise: 

      • Bei Scheidung 
      • Bei Testament / Erbschaft 
      • Bei Vermögensgeschäften 

      Was kostet ein Ehevertrag? 

      Anwaltskosten 

      Orientierung: 

      • Beratungsgespräch: 200 – 500 €
      • Erstellung des Vertrags: 1.000 – 3.000 € 
      • Bei komplexen Vermögen: 5.000 – 10.000 € oder mehr 

      Was beeinflusst die Kosten? 

      • Komplexität Ihrer Vermögensverhältnisse 
      • Umfang der Regelungen 
      • Anzahl der Besprechungstermine 
      • Ob beide Partner eigene Anwälte haben 

      Notarkosten 

      Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt (GNotKG) und richten sich nach dem Geschäftswert. 

      Geschäftswert = in der Regel das gemeinsame Vermögen beider Partner 

      Beispiele: 

      • Bei 100.000 € Geschäftswert: ca. 270 € Notarkosten 
      • Bei 500.000 € Geschäftswert: ca. 950 € Notarkosten
      • Bei 1.000.000 € Geschäftswert: ca. 1.800 € Notarkosten 

      Hinzu kommen: Auslagen, Umsatzsteuer, ggf. Schreibgebühren. 

      Lohnt sich das? Rechenbeispiel: 

      Ohne Ehevertrag: 

      • Scheidungsverfahren: 3.000 – 10.000 € 
      • Zugewinnausgleichsverfahren: 5.000 – 15.000 € 
      • Unterhaltsstreitigkeiten: 3.000 – 8.000 € 
      • Versorgungsausgleich: im Scheidungsverfahren enthalten, aber zeitintensiv 

      Summe: 11.000 – 33.000 € oder mehr – plus Jahre emotionaler Belastung 

      Mit Ehevertrag: 

      • Anwaltskosten: 2.000 – 5.000 € 
      • Notarkosten: 300 – 2.000 € 

      Summe: 2.300 – 7.000 € 

      Sie sehen: Die Investition kann sich lohnen – nicht nur finanziell, sondern vor allem emotional. 

      Kann man einen Ehevertrag anfechten? 

      Ja – und das kommt häufiger vor, als Sie denken! 

      Gründe für Unwirksamkeit 

      1. Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) 

      Ein Vertrag ist sittenwidrig, wenn er: 

      • Eine Partei unangemessen benachteiligt 
      • In einer Zwangssituation geschlossen wurde 
      • Gegen die guten Sitten verstößt 

      Beispiele aus der Rechtsprechung: 

      • Vollständiger Verzicht auf Unterhalt, obwohl ein Partner für Kinder auf Karriere verzichtet 
      • Einseitiger Verzicht auf Zugewinn und Versorgungsausgleich ohne Gegenleistung 
      • Vertrag kurz vor der Hochzeit unter Druck unterzeichnet 

      2. Änderung der Verhältnisse 

      Selbst ein ursprünglich fairer Vertrag kann unwirksam werden, wenn: 

      • Sich die Lebensumstände fundamental ändern
      • Der Vertrag heute zu einem unzumutbaren Ergebnis führen würde 

      Beispiel: Vertrag mit 25 geschlossen, keine Kinder geplant, beide berufstätig. Mit 45, nach drei Kindern und 15 Jahren Teilzeitarbeit der Frau, ist die Situation völlig anders. 

      3. Formfehler 

      • Nicht notariell beurkundet → Vertrag unwirksam 
      • Notar hat nicht richtig belehrt → möglicherweise anfechtbar 

      Die „Drei-Stufen-Theorie“ des BGH 

      Der Bundesgerichtshof prüft Eheverträge in drei Stufen: 

      Stufe 1: Inhaltskontrolle Ist der Vertrag in sich schon sittenwidrig? (z.B. vollständiger Ausschluss aller Ansprüche) 

      Stufe 2: Umstandsbezogene Kontrolle War die Situation beim Vertragsschluss unfair? (z.B. Schwangerschaft, Zeitdruck) 

      Stufe 3: Ausübungskontrolle Führt der Vertrag heute zu einem unzumutbaren Ergebnis? 

      Wenn eine Stufe scheitert: Der Vertrag ist ganz oder teilweise unwirksam. 

      Was bedeutet das für Sie? 

      Ein Ehevertrag ist keine Garantie. Er wird nur dann halten, wenn er: 

      • Bei Abschluss fair war 
      • Beide Partner anwaltlich beraten waren 
      • Sich an die Lebenswirklichkeit anpasst 

      Ehevertrag und Scheidung: Was Sie wissen müssen 

      Was passiert bei der Scheidung mit dem Ehevertrag? 

      Der Ehevertrag wird vom Familiengericht geprüft. Das Gericht kann: 

      • Den Vertrag anerkennen und anwenden 
      • Den Vertrag ganz oder teilweise für unwirksam erklären 
      • Einzelne Klauseln streichen 

      Typische Streitpunkte 

      1. „Mein Ex-Partner hat mich unter Druck gesetzt“ 

      Das Gericht prüft die Umstände bei Vertragsschluss: 

      • Wie viel Zeit war bis zur Hochzeit? 
      • War eine Partei in einer Drucksituation (z.B. schwanger)?
      • Hatten beide Anwälte? 

      2. „Die Situation hat sich völlig geändert“ 

      Häufig bei: 

      • Unerwarteter Krankheit 
      • Beruflichen Veränderungen 
      • Geburt von Kindern (wenn nicht geplant) 

      3. „Der Vertrag ist völlig einseitig“ 

      Das Gericht prüft, ob eine Seite unangemessen benachteiligt wird. 

      Beispiel: Partner A verzichtet auf alles (Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich), während Partner B keine Nachteile hat. 

      Häufige Fragen

      „Brauchen wir wirklich beide einen Anwalt?“ 

      Meine ehrliche Antwort: Ja, wenn Sie einen rechtssicheren Vertrag wollen. 
      Warum? 
      – Jeder braucht unabhängige Beratung 
      – Das schützt beide Partner 
      – Der Vertrag ist später besser „haltbar“ 
      Ausnahme: In der Mediation arbeite ich als neutrale Vermittlerin mit beiden Partnern gemeinsam. 

      „Können wir einen Ehevertrag auch noch nach der Hochzeit abschließen?“ 

      Ja, absolut! Das nennt sich dann „Ehevereinbarung“ oder „Ehevertrag in der Ehe“. 
      Häufige Anlässe: 
      – Unternehmensgründung 
      – Erbschaft 
      – Veränderung der Berufssituation 
      – Nachträgliche Absicherung 

      „Gilt unser Ehevertrag auch im Ausland?“ 

      Kommt darauf an. 
      Grundregel: In Deutschland geschlossene Eheverträge gelten in Deutschland. Im Ausland hängt es vom dortigen Recht ab. 
      Bei internationalen Bezügen: Lassen Sie sich zusätzlich über internationales Privatrecht beraten! 

      „Wir haben einen Ehevertrag von vor 20 Jahren. Gilt der noch?“ 

      Rechtlich: Ja, erst mal schon. 
      Praktisch: Wahrscheinlich entspricht er nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung oder Ihrer Lebenssituation. 
      Meine Empfehlung: Lassen Sie ihn überprüfen! Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich geändert – meist zugunsten des schwächeren Partners. 

      „Muss ich meinem Ehevertrag zustimmen?“ 

      Nein! Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung. Wenn Sie nicht zustimmen, kommt er nicht zustande. 
      Aber: Wenn Sie aus diesem Grund nicht heiraten, ist das auch eine Entscheidung mit Konsequenzen. 
      Alternative: Verhandeln Sie! Ein guter Ehevertrag berücksichtigt die Interessen beider Partner. 

      „Kann ich einen Ehevertrag widerrufen?“ 

      Nach Unterzeichnung: Nur mit Zustimmung beider Partner oder durch gerichtliche Anfechtung (siehe oben: Sittenwidrigkeit etc.). 
      Während des Vertragsschlusses: Bis zur notariellen Beurkundung können Sie jederzeit zurücktreten. 

      Ehevertrag oder Mediation: Was passt besser? 

      Diese Frage höre ich oft – und meine Antwort überrascht viele: 

      Es ist kein „Entweder-Oder“! 

      Die Mediation kann helfen: 

      Wenn Sie unsicher sind: 

      • Was wollen wir eigentlich regeln? 
      • Wie finden wir eine faire Lösung? 
      • Wie sprechen wir über schwierige Themen? 

      Wenn es Spannungen gibt: 

      • Ein Partner fühlt sich unter Druck gesetzt 
      • Unterschiedliche Vorstellungen von „Fairness“ 
      • Familieneinflüsse (z.B. Eltern, die auf Ehevertrag bestehen) 

      Der Prozess: 

      1. In der Mediation erarbeiten wir gemeinsam, was für Sie beide wichtig ist 
      1. Wir entwickeln eine faire Lösung 
      1. Diese wird dann von einem Anwalt in einen rechtssicheren Ehevertrag gegossen 
      1. Notarielle Beurkundung 

      Vorteil: Sie haben eine Lösung entwickelt, die von beiden getragen wird – nicht eine, die jemand dem anderen „aufgezwungen“ hat. 

      Alternative Wege: Nicht immer braucht es einen Vertrag 

      Nach 28 Jahren Berufserfahrung kann ich sagen: Manchmal ist kein Ehevertrag der beste Ehevertrag.

      Wann der gesetzliche Güterstand die bessere Wahl ist:  

      1. Klassische Familienmodelle Wenn ein Partner für die Familie beruflich zurücksteckt, schützt der gesetzliche Zugewinnausgleich oft besser als ein Vertrag. 

      2. Ähnliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse Wenn beide ähnlich verdienen und ähnlich viel Vermögen haben, macht ein Vertrag oft keinen großen Unterschied. 

      3. Junges Paar ohne Vermögen Wenn Sie beide mit 25 heiraten, ohne Vermögen und mit ähnlichen Startbedingungen – warten Sie ab, ob sich später Anlässe für einen Vertrag ergeben. 

      Die „Wir-sprechen-regelmäßig-darüber“-Strategie 

      Was ich empfehle – egal ob mit oder ohne Vertrag: 

      Alle 3-5 Jahre: 

      • Besprechen Sie Ihre Vermögenssituation 
      • Überlegen Sie: Passt unsere Vereinbarung (oder der gesetzliche Güterstand) noch? 
      • Bei wichtigen Änderungen: Passen Sie an! 

      Das schützt Sie besser als jeder Ehevertrag es könnte. 

      Uta Steinbachs 10 Goldene Regeln für Eheverträge 

      Nach fast drei Jahrzehnten Familienrecht habe ich zehn Grundsätze, die ich jedem Paar mit auf den Weg gebe: 

      1. Sprechen Sie früh darüber 

      Je näher die Hochzeit rückt, desto emotionaler wird es. Sprechen Sie über Vermögen und Vorsorge, solange noch keine Drucksituation besteht. 

      2. Keine Heimlichkeiten 

      Offenheit über Vermögen, Schulden, Erwartungen. Verstecken führt später zu bösen Überraschungen – und zu unwirksamen Verträgen. 

      3. Denken Sie in Szenarien, nicht in Misstrauen 

      Es geht nicht um „Was ist, wenn du mich betrügst“, sondern um „Was ist, wenn wir uns auseinanderleben“, „Was ist bei Krankheit“, „Was bei unerwarteter Arbeitslosigkeit“. 

      4. Keine Musterverträge aus dem Internet 

      Ich weiß, die Verlockung ist groß. Aber: Jede Ehe ist anders. Ein standardisierter Vertrag kann mehr Schaden anrichten als helfen. 

      5. Beide Partner sollten anwaltlich beraten werden 

      Getrennte Beratung schützt beide. Es geht nicht um Misstrauen, sondern um Rechtssicherheit. 

      6. Nehmen Sie sich Zeit 

      Unterschreiben Sie nie unter Zeitdruck. Ein fairer Vertrag braucht Wochen, oft Monate der Überlegung und Diskussion. 

      7. Denken Sie an die Kinder 

      Auch wenn Sie jetzt keine Kinder planen – Pläne ändern sich. Berücksichtigen Sie in Ihrem Vertrag, was passiert, wenn doch Kinder kommen. 

      8. Aktualisieren Sie regelmäßig 

      Ein 20 Jahre alter Vertrag ist oft nicht mehr zeitgemäß. Prüfen Sie alle 5-10 Jahre, ob er noch passt. 

      9. Fairness geht vor 

      Ein einseitiger Vertrag wird später mit hoher Wahrscheinlichkeit gekippt. Gestalten Sie fair – das schützt beide. 

      10. Holen Sie sich Hilfe bei Konflikten 

      Wenn Sie sich nicht einigen können: Mediation kann helfen. Ich begleite viele Paare genau in dieser Phase und helfe, eine Lösung zu finden, mit der beide leben können. 

      Abschließende Gedanken: Die richtige Perspektive 

      Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas sagen, das über das Juristische hinausgeht: 

      Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen. Er ist ein Zeichen von Reife. 

      Reife bedeutet: 

      • Anerkennen, dass die Zukunft unsicher ist 
      • Verantwortung übernehmen für sich und den Partner 
      • Schwierige Gespräche führen, auch wenn sie unbequem sind 
      • Vorausschauend planen, statt zu hoffen, dass schon alles gut gehen wird 

      In meiner Arbeit begleite ich beide Seiten: Menschen, die einen Ehevertrag haben und froh darüber sind – und Menschen, die sich wünschen, sie hätten einen gemacht. 

      Was ich fast nie erlebe: Jemanden, der einen fairen, gut gemachten Ehevertrag bereut. 

      Die wichtigste Erkenntnis nach 28 Jahren: 

      Nicht der Ehevertrag macht oder verhindert eine glückliche Ehe. Aber die Fähigkeit, offen über Geld, Zukunft und „Was-wäre-wenn“ zu sprechen – diese Fähigkeit ist ein Fundament für jede starke Partnerschaft. 

      Ihre nächsten Schritte 

      Sie denken über einen Ehevertrag nach – oder möchten einen bestehenden Vertrag prüfen lassen? 

      1. Klären Sie für sich: 

      • Was ist Ihnen wichtig? 
      • Was möchten Sie schützen? 
      • Was sind Ihre Befürchtungen? 

      2. Sprechen Sie mit Ihrem Partner: 

      • Offene, ehrliche Gespräche – ohne Vorwürfe 
      • Hören Sie einander zu 
      • Suchen Sie gemeinsam nach Lösungen 

      3. Holen Sie sich professionelle Hilfe: 

      • Fachanwaltliche Beratung für beide Partner 
      • Eventuell Mediation, wenn Sie Unterstützung beim Finden einer fairen Lösung brauchen 
      • Lassen Sie sich Zeit – ein guter Vertrag braucht Wochen, nicht Tage 

      4. Kontaktieren Sie mich: 

      Als Fachanwältin für Familienrecht und zertifizierte Mediatorin unterstütze ich Sie auf Ihrem Weg – egal ob Sie: 

      • Einen Ehevertrag neu erstellen möchten 
      • Einen bestehenden Vertrag überprüfen lassen wollen 
      • Einen Vertrag anpassen müssen 
      • Hilfe bei der Einigung mit Ihrem Partner benötigen 

      Mein Ansatz: „Scheidung ohne Eskalation“ gilt auch für Eheverträge. Ich helfe Ihnen, eine Lösung zu finden, mit der beide Partner gut leben können – heute und in Zukunft. 

      Jetzt Beratungstermin vereinbaren 

      Ich nehme mir Zeit für Ihre individuelle Situation. In einem ersten Gespräch klären wir: 

      • Welche Regelungen für Sie sinnvoll sind 
      • Welche Fallstricke Sie vermeiden sollten 
      • Welcher Weg (klassischer Ehevertrag oder Mediation) besser zu Ihnen passt 

      Kontakt: 📞 +49 6442 708370 ✉️ info@steinbach-ra.de 

      Oder nutzen Sie unser Kontaktformular

      Uta Steinbach Rechtsanwältin | Fachanwältin für Familienrecht Zertifizierte Mediatorin | Cooperative Praxis Anwältin 

      „Mehr als nur Ihr gutes Recht – ich begleite Sie zu einer tragfähigen Lösung.“