Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Ehevertrag, Vermögensverträge
Sichern Sie rechtsverbindlich ab, was für Ihr Leben Wert besitzt. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Ehevertrag und Co. sind sensible Themen, die vielen Menschen Unbehagen bereiten. Eine fundierte Beratung kann Ihre Bedenken aus dem Weg räumen und Ihnen die Ruhe und Gelassenheit geben, dass Sie die wesentlichen Dinge geregelt haben.
Kein Wunder, dass viele Menschen das Vorsorgethema vor sich her schieben. Gilt es doch, Entscheidungen von großer Tragweite zu treffen. Nicht nur für die eigene Person, sondern auch für Menschen, die einem nahestehen und zur Erhaltung bzw. Weitergabe von Vermögenswerten. Klar, dass man dabei alles richtig machen möchte. Die Herausforderung besteht darin, aus einer enormen Füllen an Informationsmaterial das Passende herauszufiltern und anschließend klar und juristisch einwandfrei festzulegen. Genau dabei stehe ich Ihnen zur Seite.
Wer das Morgen nicht bedenkt, wird Kummer haben, bevor das Heute zu Ende geht.
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Rechtliche Vorsorge treffen heißt, eine Person Ihres Vertrauens zu bestimmen, die als Ihr Vertreter rechtsverbindliche Erklärungen z. B. gegenüber einer Bank, dem Grundbuchamt, der Krankenkasse oder einem Arzt abgeben kann. Entgegen allgemeiner Auffassung ist Ihr Ehepartner/Ihr Kind dazu nicht „automatisch“ legitimiert. Grund genug, eine rechtssichere Vorsorgeregelung festzulegen, die nicht nur Werte, die Ihnen wichtig sind, achtet und erhält, sondern gleichzeitig auch Menschen unterstützt, die Ihnen nahestehen und Ihren Willen weitertragen.
Oft können privat erstellte Verfügungen nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden. Denn die rechtlichen Grundlagen sind komplex und enthalten viele Fallstricke, die Laien nicht ohne weiteres erkennen können. Die Vielfalt unserer individuellen Lebens- und Familienstrukturen macht das Ganze nicht einfacher -
Jede medizinische Behandlung bedarf Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich im Voraus fest, welche Maßnahmen Sie in welchem Umfang befürworten oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr einwilligungs- und entscheidungsfähig sind. Der Arzt muss sich an Ihren Willen halten. Eine Patientenverfügung sollte daher gut überlegt und eindeutig formuliert sein. Dazu reicht ein Standardformular in aller Regel nicht aus. Ich sorge dafür, dass Ihr Selbstbestimmungsrecht als Patient gewahrt wird.
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