für
Ärzte und Psychotherapeuten
Auf Ihrem Schreibtisch landen diverse Versicherungsthemen Ihrer Patientinnen/Klienten oder deren Versicherer schicken Ihnen Fragebögen zu.
Nun kommt es auf korrekte und vollständige Angaben an. Zum einen gilt es, den bei Ihnen in Behandlung befindlichen Personen nicht durch missverständliche Angaben zu schaden; zum anderen bleibt Ihnen durch geschickte Bearbeitung häufiges Nachfragen von Versicherten und deren Versicherungsunternehmen erspart.
Vor allem psychisch erkrankte Menschen erfahren lange belastende Prüfungen, unbegründete Leistungsablehnungen oder gar Vertragsanfechtungen.
Ihre medizinischen oder psychotherapeutischen Stellungnahmen können existenzgefährdende Einkommenslücken und Stresssituationen vermeiden oder verkürzen, sie sind ausschlaggebend dafür, ob Ansprüche anerkannt werden.
Leider steht Ihr Aufwand dabei in der Regel in keinem Verhältnis zur restriktiven Vergütungspraxis der Versicherer.
Optimieren Sie die Bearbeitung der Versicherungsdokumente für private BU, BUZ, und Ihre Vergütung dafür
Mit ein paar Modifikationen erzielen Sie für sich und Ihre Patienten oder Klienten bessere Ergebnisse. Über Ihr umfangreiches medizinisches und/oder psychotherapeutisches Fachgebiet hinaus können Sie nur schwer auch noch das rechtliche Hintergrundwissen haben, das relevant ist für die Beantwortung der Versicherungsanfragen.
Sie können sich kostenfrei bei Nachfragen zu einzelnen Punkten der Versicherungsformulare, zu rechtlichen Hintergründen sowie zu Honorarfragen an mich wenden.
Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin für Medizinrecht und detailliertem Wissen um die Auswertung medizinischer Gutachten, Beurteilung von Leistungseinschränkungen sowie meiner Kenntnis des Vergütungsrechts der Heilberufe.
Im Recht der privaten BU/BUZ und KTG-Versicherungen bin ich stets auf dem neuesten Stand und biete Betroffenen engagierte und kompetente Unterstützung, um private Rentenansprüche durchzusetzen.
Eine fachkundige anwaltliche Beratung und Vertretung hilft den Betroffenen in vielerlei Hinsicht und entlastet Sie merklich. Sie ist schon beim Leistungsantrag unerlässlich und sollte spätestens dann hinzugezogen werden, wenn es nicht richtig läuft.
Den meisten Betroffenen fällt es schwer, ihren „Beruf“ arbeitsanalytisch in Worte zu fassen. Daher fußen die Versicherungsanfragen, die Sie erhalten, auf unzureichenden Tatsachen. Statt auf dieser dünnen Basis eine fachliche Einschätzung abzugeben, ist folgende Vorgehensweise zielführender für alle Beteiligten und durch die Versicherungsverträge gedeckt:
Sie erhalten die beruflichen und sonstigen Hintergrundinformationen übersichtlich aufbereitet von den anwaltlich beratenen Patienten. So erstellen Sie dann den „ärztlichen Bericht über Ursachen, Beginn, Art, Verlauf, voraussichtliche Dauer des Leidens sowie den Grad der Berufsunfähigkeit“, der mit dem Leistungsantrag einzureichen ist und dessen Kosten die Patienten zu tragen haben.
Vergütungsrechtlich fällt dies für Sie, auch ohne „wissenschaftliche Begründung“ unter Nr. 85 GOÄ und ist nach Zeitaufwand abzurechnen.
Informieren Sie sich in einer Online-Veranstaltung über die Möglichkeiten
wenn Ihre Patienten anwaltlich unterstützt werden:
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