Ärztlicher Kunstfehler
Ihre juristische Unterstützung bei Behandlungsfehlern
Schon die Vermutung, dass „Ärztepfusch“ vorliegt, vor allem aber die körperlichen und psychischen Probleme, die auftreten, stellen eine erhebliche psychische Belastung dar, wenn eine Behandlung nicht erfolgreich verlaufen ist oder sogar ein Dauerschaden verursacht wurde. Zum Leiden kommt Vertrauensverlust und schnell der manchmal von Rache geleitete Gedanke: Soll ich den Arzt bei der Ärztekammer melden? Soll ich eine Strafanzeige gegen den Arzt stellen, nur den Arzt anzeigen oder gleich das Krankenhaus verklagen wegen unterlassener Hilfeleistung? Was tun bei Ärztepfusch?
Meine Aufgabe sehe ich nun ganz und gar nicht darin, einem solchen, menschlich natürlich verständlichen Verlangen nachzukommen. Vielmehr nehme ich die nicht zielführende Emotion heraus und schaue, wie man Ihnen auf Sachebene ganz konkret helfen kann. Eine Strafanzeige oder Anzeige bei der Ärztekammer ist in den allermeisten Fällen nicht ratsam. Sie gießt erheblich Öl ins Feuer, und damit nicht genug: Werden Ärzte oder ein Krankenhaus mit einer Strafanzeige konfrontiert, werden diese einmal mehr mit allen Mitteln kämpfen, um den an sie gerichteten Vorwurf einer Fehldiagnose, eines Behandlungs- oder OP-Fehlers aus der Welt zu schaffen. Dies erschwert die zivilrechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche so massiv, dass Ihnen damit nicht gedient ist. Man kann so weit gehen zu sagen, dass es sogar ein anwaltlicher Kunstfehler wäre, bei einem ärztlichen Kunstfehler eine Strafanzeige zu stellen.
In einigen Konstellationen wird ein Strafverfahren von Amts wegen eingeleitet, also ohne, dass die betroffene Person einen Strafantrag/eine Strafanzeige stellt. Dies ist oftmals bei sogenannten Todesermittlungsverfahren der Fall. Stirbt eine Person im Krankenhaus, ohne dass dies durch die Erkrankung selbst oder durch das Lebensalter erklärbar ist, liegt also eine unklare Todesursache vor, muss das Krankenhaus ein Todesermittlungsverfahren einleiten. Es erfolgt dann eine Obduktion und ein rechtsmedizinisches Gutachten. Hieran kann sich, wenn sich Verdachtsmomente ergeben, ein Strafverfahren gegen die behandelnden Ärzte, Operateure oder sonstige an der Behandlung Beteiligte anschließen, das die Staatsanwaltschaft dann durchführen muss. Es liegt nicht in meiner Hand dies zu verhindern.
Ein rechtsmedizinisches Gutachten kann allerdings der erste Hinweis auf eine mögliche zivilrechtliche Arzthaftung geben, sodass es wichtig ist, dass sie hier eine anwaltliche Unterstützung mit ausreichender Expertise an der Seite haben, die mit der Staatsanwaltschaft angemessen kommuniziert und den für Sie bestmöglichen Weg wählt.
Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert in den §§ 630 a BGB die Rechte und Pflichten, die sich für beide Beteiligte aus einem Behandlungsvertrag ergeben.
Der Behandelnde (also Ärztin oder Arzt) hat danach die Behandlung nach den zum Zeitpunkt maßgeblichen allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erbringen. Diese fachlichen Standards sind zumeist in sogenannten Leitlinien definiert, die allerdings selten verbindlich sind, es kann von ihnen abgewichen werden. Darüber hinaus ist der wissenschaftliche Konsens maßgeblich dafür, welche Standards für eine Behandlung gelten. Schon hier wird deutlich, dass es keineswegs einfach ist, eine Arzthaftung darzulegen und zu beweisen. Es muss nachgewiesen werden, dass bei der Behandlung/Operation oder durch die falsche Medikamentengabe ärztliche Sorgfaltspflichten verletzt wurden und dass hierdurch ein Schaden eingetreten ist, der durch korrekte Vorgehensweise vermeidbar gewesen wäre. Dies bedeutet gleichzeitig, dass Sie nicht für jegliche misslungene Behandlung oder Operation Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen und ein Krankenhaus oder Ärzte verklagen können. Der menschliche Körper ist keine Maschine. Auch bei aller Sorgfalt können Komplikationen oder Schädigungen eintreten, die sich nicht vermeiden lassen und die eine schicksalhafte Entwicklung in Gang setzen, für die niemand haftbar ist.
Krankenhauskeim – Schmerzensgeld?
Als eine solch schicksalhafte Entwicklung kann z. B. die Infektion mit einem Krankenhauskeim während eines Klinikaufenthaltes angesehen werden. Können Sie dafür vom Krankenhaus Schmerzensgeld verlangen? Das hängt davon ab, ob sich hier ein Risiko verwirklicht hat, das für den Krankenhausträger voll beherrschbar war, oder ob leider einfach nur Ihr persönliches Lebensrisiko (a.k.a. Schicksal) zum Tragen gekommen ist.
Der Patient hat keinen Anspruch auf einen absoluten Schutz vor Infektionen, ein solcher ist nicht möglich. Eine Haftung besteht nur, wenn der Qualitätsstandard für die Hygiene unterschritten wird und dies auch ursächlich für die Schädigung des Patienten ist. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn die Keimübertragung durch die gebotene hygienische Vorsorge in zuverlässiger Weise hätte verhindert werden können.
So haftet für eine Infektion des Patienten mit multiresistenten Keimen (MRSA) die Behandlungsseite, also Krankenhaus oder Arzt, nur dann, wenn dies aus dem voll-beherrschbaren Bereich herrührt. Hierfür ist der Patient beweispflichtig. Es gibt keinen Anscheinsbeweis in der Richtung „die Infektion ist im Krankenhaus passiert, also ist das Krankenhaus daran schuld“.
Folgende Bereiche hat eine Behandlungseinrichtung u. a. voll zu kontrollieren und zu beherrschen und haftet bei Missachtung für den Schadenseintritt:
- Infusionen müssen unbedingt steril sein
- Desinfektionsmittel dürfen nicht verunreinigt sein
- Arbeitsflächen müssen mit dem Desinfektionsmittel in der richtigen Dosis desinfiziert werden
Ich prüfe für Sie, ob im Einzelfall ein Fehler im Hygienebereich festzustellen ist, aus dem Sie Ansprüche herleiten können.
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Unser Tipp:
Bevor Sie in einem Fall von vermutetem Ärztepfusch rechtliche Schritte wie eine Strafanzeige oder eine Anzeige bei der Ärztekammer in Erwägung ziehen, sollten Sie sich bewusst machen, dass solche Maßnahmen oft nicht zielführend sind und die Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche sogar erheblich erschweren können. Stattdessen empfehle ich Ihnen, sich in Ruhe anwaltliche Unterstützung mit entsprechender Expertise zu suchen. Ein sachlicher und strategisch kluger Umgang mit der Situation ist der Schlüssel, um Ihre Rechte effektiv geltend zu machen und unnötige Konflikte zu vermeiden.
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