+49 6442 708370 info@steinbach-ra.de

      Volljährige Kinder müssen ihren Unterhalt selbst geltend machen. Meiner Erfahrung nach, sind sie oftmals dazu emotional nicht in der Lage. Sie möchten nicht selbst als eigener „Player“ in den noch jahrelang wabernden Konflikt der Eltern hineingeraten.

      In entsprechenden Mandaten bekomme ich viel Frust und Enttäuschung mit, Enttäuschung des Kindes, das etwas für seine Ausbildung tun möchte, und statt Anerkennung hierfür zu erhalten,  um seinen Unterhalt kämpfen muss. Oftmals sind auch die Eltern, häufig Väter, frustriert, wenn sie nach der Scheidung keinen guten Kontakt zum Kind aufrechterhalten konnten und sich nun mit gefühlt nicht enden wollenden finanziellen Belastungen konfrontiert sehen.

      Wenn Eltern ihren volljährigen Kindern einen Gefallen tun möchten, sollten sie gemeinsam, unter Einbeziehung des Kindes, den Unterhalt regeln. 

      Sie können hierzu auch eine Mediation oder ein CP-Verfahren in Anspruch nehmen.