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      Ich erlebe es oftmals, dass es meinen Mandanten schwerfällt, ihre berufliche Tätigkeit zu beschreiben. Nach der Rechtsprechung muss hier ein Stundenplan über mindestens eine repräsentative Woche „in gesunden Tagen“ vorgelegt werden. Die meisten Formulare im Leistungsantrag reichen hierfür nicht aus.

      Im Laufe der Jahre habe ich meine Vorlage für die Erfassung der beruflichen Tätigkeit der Mandantinnen und Mandanten sehr verfeinert – gelegentlich fallen mir immer noch neue Details und Verbesserungen ein. 

      Selbst Tätigkeiten, die keine herausgehobene Qualifikation voraussetzen, können, wenn man sie im Einzelnen betrachtet, doch sehr komplex sein.

      Oftmals werden Mandanten erst nach und nach die einzelnen Tätigkeiten bewusst, die sie im Verlauf einer Woche erledigt haben, welche Unterbrechungen sie dabeihatten, ob diese Tätigkeiten aufeinander aufbauen oder unabhängig voneinander zu betrachten sind.

      Ich habe mir ein eigenes Bewertungssystem gestrickt, wonach ich das Ausmaß der Beeinträchtigung versuche zu erfassen und auch erhebe, welche Tätigkeiten aufeinander aufbauen und welche gesundheitsbedingten Probleme, d.h. Leistungsminderung bei den einzelnen Tätigkeiten bestehen.

      Eine solche Aufstellung lässt sich in den seltensten Fällen in nur einer Stunde anfertigen, meistens ist es ein Austausch zwischen meiner Mandantschaft und mir, mit mehrfachen Überarbeitungen der Schilderung. Diese Schilderung muss plausibel sein und der Versicherer muss damit arbeiten können. Auch für Ärzte und Gutachter ist es essentiell, anhand der „Tätigkeit in gesunden Tagen“ und deren Anforderungsprofil zu beurteilen, welche Einschränkungen im individuellen Fall hierbei bestehen.