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      Häufige Fragen

      Häufige Fragen

      Ich bin an einer Mediation interessiert. Wie gelingt es, die anderen Beteiligten „mitzunehmen“?

      In den seltensten Fällen kommen die Konfliktparteien gemeinsam auf mich zu und fragen nach einer Mediation. Meistens kontaktiert mich eine/r der Beteiligten telefonisch und erkundigt sich zunächst unverbindlich über die Möglichkeiten einer Konfliktbewältigung. 

      In einem solchen Info-Telefonat mit einem Beteiligten höre ich mir immer nur kurz und stichpunktartig an, worum es geht und weise – als potentielle allparteiliche Mediatorin  darauf hin, dass ich ebenso ein kurzes Orientierungs-Telefonat mit dem oder den anderen Beteiligten führen werde, falls diese vorab Kontakt zu mir aufnehmen. Der Weg zu einer Mediation sieht i.d.R. so aus, dass der Interessent die anderen darüber informiert, dass er/sie mit mir gesprochen hat und nachfragt, ob die anderen sich eine gemeinsame erste Sitzung vorstellen können. Besteht Interesse hieran, kann ein Termin für ein Treffen aller in meinen Räumen abgestimmt werden und ich biete allen an, ebenso wie die anfragende Person, vorher kurz mit mir zu telefonieren. 

       

      Muss ich mich auf meine Mediationssitzung besonders vorbereiten?

      Auf eine Mediationssitzung müssen Sie sich nur in den seltensten Fällen besonders vorbereiten. Insbesondere für die Anfangssitzungen sollten Sie sich nicht durch zu intensive Vorbereitung noch mehr auf bestimmte Forderungen einschießen. Eine Mediation ist ergebnisoffen und in den ersten Sitzungen wird geklärt, welche Themen überhaupt zu regeln sind. Diese werden dabei inhaltlich noch nicht näher beleuchtet. Die ersten Sitzungen dienen der Klärung, welche Sichtweisen die Beteiligten haben und warum ihnen bestimmte Themen am Herzen liegen; was ist ihnen dabei besonders wichtig  und welche Interessen stehen dahinter. Dies können die meisten beantworten, ohne allzu sehr ins faktische Detail zu gehen. Eine Vorbereitung kann dann wichtig werden, wenn komplexe Sachverhalte zu klären sind. In einer Mediation geschieht dies in der sogenannten Optionsphase, in der schon Lösungsideen von jedem Beteiligten unterbreitet werden. Geht es bspw. um gemeinsame Immobilien, sollten Werte bereits ermittelt sein, damit konkret zu diesem Thema gesprochen werden kann.

       

      Kann ich meinen Anwalt zur Mediationssitzung mitnehmen?

      Wenn alle Beteiligten anwaltlich vertreten sind, kann es sinnvoll sein, dass an bestimmten Sitzungen zu bestimmten Phasen der Mediation auch die Anwälte teilnehmen. Allerdings eher zur Unterstützung als Beistand und zur Abklärung von rechtlichen Details. Anwälte haben in Mediationssitzungen eine andere Rolle als vor Gericht. Plädoyers und tiefgreifende Ausführungen zur Rechtslage oder aggressives Vertreten des Mandantenwunsches sind für die Mediation nicht förderlich und daher nicht erlaubt.

       

      Was macht gute Mediatoren aus?

      Der Mediator oder die Mediatorin unterstützen die Beteiligten aktiv, ohne für eine Seite Partei zu ergreifen. Professionelle Mediatoren haben eine mindestens 120-stündige Ausbildung absolviert. Zertifizierte Mediatoren müssen darüber hinaus umfangreiche Fortbildungen absolvieren und ausgewählte Mediationsfälle supervidieren lassen. Sie wurden darin geschult, Fragen so zu stellen, dass deutlich wird, wo die eigentlichen Probleme liegen. Methodisch schauen sie hinter die Forderungen und können den Beteiligten so helfen, für sich selbst zu klären, was ihnen am Thema wichtig ist und welche Bedürfnisse dahinterstehen. Sie leisten also mehr, als nur Streit schlichten. Darüber hinaus strukturieren Mediatoren die Verhandlungen mit einem Stufenschema der Mediation, das in sechs Phasen aufgeteilt ist. In der ersten Phase wird zunächst das Verfahren erörtert. Die Beteiligten erhalten einen Einblick in den zu behandelnden Konflikt. In einer weiteren Phase werden die zugrundeliegenden Themen gesammelt. Es wird geklärt, mit welchem Thema begonnen werden soll und es wird herausgearbeitet, welche Aspekte den Beteiligten am jeweiligen Thema wichtig sind oder warum überhaupt etwas an einem bestimmten Thema Ihnen wichtig scheint. In der nächsten Phase formulieren die Beteiligten Lösungsideen und besprechen Lösungsoptionen, die sie zu ihrem Thema haben. Dann folgt die Verhandlungsphase, in der eine Lösung ausgehandelt wird. Diese wird in den letzten Phasen fixiert. Kein Beteiligter ist auf Lösungsvorschläge festgelegt, bevor nicht eine Gesamtlösung stattgefunden hat.

       

      Was bedeutet Co-Mediation? 

      Co-Mediation bedeutet, dass mehr als ein Mediator die Beteiligten unterstützt. Selten kommen aber mehr als zwei Mediatoren zum Einsatz. Eine Co-Mediation kann sinnvoll sein, wenn die Mediatoren aus verschiedenen beruflichen Hintergründen stammen, wenn es um komplexe Themen geht oder auch, wenn eine Mediation mit mehr als zwei Beteiligten durchzuführen ist, was bei einer Auseinandersetzung um Erbrecht und Pflichtteil der Fall sein kann. 

       

      Muss der Mediator fachliche Erfahrungen auf dem Gebiet haben, das dem Konflikt zugrunde liegt?

      Da es in einer Mediation im Kern darum geht, eine Verhandlungsatmosphäre zu schaffen, in der Lösungsvorschläge erarbeitet werden können, ist es in der Regel nicht ausschlaggebend, dass ein Mediator zum Beispiel in einer baurechtlichen Streitigkeit selbst vertiefte Kenntnisse im Baurecht oder in der Bautechnik hat. Selbstverständlich sollte der Mediator immer nachvollziehen können, worüber eigentlich fachlich gesprochen wird. Äußerst komplexe, ins fachliche Detail gehende Inhalte, die thematisch eine wichtige Rolle spielen, können daher in seltenen Fällen auch die besondere fachliche Erfahrung des Mediators auf dem entsprechenden Gebiet bedingen.

       

      Kosten / Mediationshonorar

      Das Mediationshonorar wird in Stundensätzen, gelegentlich auch pauschal abgerechnet. Die Stundensätze für Mediationen liegen in der Regel zwischen 120 und 350 € netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

      Eine Mediation kann konkret kalkuliert werden und ist in vielen Fällen günstiger als Prozesskosten. Die Höhe des Mediationshonorars ist dabei abhängig von der Komplexität des Konfliktes, der Zahl der Beteiligten, der Zahl der Mediatoren, letztlich auch von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Beteiligten. Achten Sie auf gut qualifizierte und erfahrene Mediatoren, die effizient und damit zeitsparend für Sie arbeiten.

      Die Kostenaufteilung für eine Mediation wird unter den Beteiligten im Mediationsvertrag verbindlich vereinbart.

       

      Was versteht man unter einem Güterichterverfahren?

      Auch die Justiz hat erkannt, dass man nicht alle Konflikte umfassend durch ein Urteil oder einen Beschluss regeln kann. 

      Parteien eines Rechtsstreits können daher an einen Güterichter verwiesen werden. Dieser ist am gleichen Gericht tätig, aber in der betreffenden Sache nicht entscheidungsbefugt. Nach § 278 V BGB kann ein Güterichter alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Scheitert der Einigungsversuch beim Güterichter, wird der Rechtsstreit fortgesetzt. Der Erfolg eines Güterichterverfahrens hängt stark von der Ausbildung des Güterichters ab. Eine Mediationsausbildung ist für ihn nicht zwingend vorgeschrieben. Auch steht im Güterichterverfahren i.d.R. nicht so viel Zeit zur Verfügung wie in einer außergerichtlichen Mediation.