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      Trennung und Scheidung

      Checkliste „Trennung und Scheidung“

      Wenn eine Trennung oder Scheidung ansteht, sollten Sie sich gut vorbereiten. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, Wichtiges für sich zu klären und Notwendiges zu veranlassen, bevor Sie weitere Schritte gehen.

        • Ist das letzte Wort schon gesprochen? Kommt noch eine Paar- oder Eheberatung in Betracht?
        • Welche Art von Unterstützung benötige ich? CP, Coaching, Mediation, Konfliktlösungsverfahren oder anwaltliche Beratung?
        • Habe ich alle Unterlagen, die ich brauche, um mir einen Überblick zu verschaffen – eigenes Einkommen, Einkommen des Ex-Partners, Vermögen, Verbindlichkeiten etc.
        • Haushaltsplan mit allen Einnahmen und Ausgaben erstellen, um einen realistischen Kostenüberblick zum Lebensbedarf zu haben.
        • Versetzen Sie sich gedanklich in die Zukunft, aus der aktuellen Situation heraus: Wie soll Ihr Leben in 3 Monaten, in 6 Monaten, in einem Jahr oder in 5 Jahren aussehen?
        • Auch wenn die Lage sehr emotional ist, versuchen Sie trotzdem, in Zeitabschnitten zu denken. Die jetzige stressige Situation wird sich klären. Sie werden Ihre Lebensqualität zurückgewinnen oder verbessern. Überlegen Sie, was Sie dafür brauchen. Bleiben Sie bei sich, es ist gar nicht so wichtig, was der getrenntlebende Partner macht. Natürlich muss man sich damit auseinandersetzen, erst einmal ist jedoch entscheidend, was Sie brauchen.

      Wichtige Unterlagen und Infos für das Scheidungsverfahren

      Die Angabe zum Trennungszeitpunkt

      Über den Trennungszeitpunkt sollte man sich exakt klar werden und ihn, nach anwaltlicher Beratung, möglichst rechtssicher dokumentieren. Er hat Auswirkung auf viele familienrechtliche Aspekte, die hier nur auszugsweise dargestellt werden können.

      • Mit dem Trennungszeitpunkt beginnt das Trennungsjahr. Somit wirkt er sich auf den Zeitpunkt des Scheidungsantrages aus, und damit auf eine Vielzahl von Stichtagen.
      • Das Trennungsdatum ist selbst ein Stichtag für die Auskunft über das jeweilige Vermögen der Eheleute – so sollen Manipulationen bis zum eigentlichen Stichtag (Zustellung des Scheidungsantrages) verhindert werden.
      • Der Trennungszeitpunkt hat Auswirkungen auf die steuerliche Veranlagung. Eine Zusammenveranlagung gibt es in dem Kalenderjahr, in dem man sich getrennt hat (zu unterscheiden vom Trennungsjahr, das über den Jahreswechsel hinausgehen kann). Im Jahr, das auf die Trennung folgt, gibt es keine steuerliche Zusammenveranlagung mehr, d. h. die Steuerklassen ändern sich. Sollte ein Versöhnungsversuch auch im Jahr nach der Trennung stattgefunden haben, ist zu prüfen, ob noch eine Zusammenveranlagung erfolgen kann.
      • Heiratsurkunde benötige ich, um Sie beim Familiengericht für das Scheidungsverfahren vorzulegen.
      • Geburtsurkunden minderjähriger Kinder benötige ich, um Sie beim Familiengericht für das Scheidungsverfahren vorzulegen.
      • Angaben zum Nettoeinkommen beider Eheleute und zum Vermögen beider Eheleute nach Abzug eventueller Verbindlichkeiten (auch wenn das Vermögen schon aufgeteilt ist).
      • Bereits abgeschlossene Eheverträge.
      • Falls ein Versorgungsausgleich (VA) durchgeführt wird: die Fragebögen zum VA (diese erstellen wir mit Ihnen zusammen).

      Zeitpunkt des Scheidungsantrages 

      Wann ein Scheidungsantrag am besten eingereicht, also das Scheidungsverfahren eingeleitet werden sollte, ist nicht einheitlich zu beantworten. Nicht ohne Grund muss der/die Antragstellerin (nicht aber zwingend der andere Teil) bei der Ehescheidung anwaltlich vertreten sein. Das dient auch dazu, dass die Entscheidung, ob und wann der Antrag beim Gericht platziert wird, fundiert getroffen wird. Dies aus mehreren Gründen:

        • Die Scheidung selbst, also die formelle Beendigung der Ehe, steht erst ganz am Ende des Verfahrens.
        • Schon vorher aber gibt es wichtige Stichtage. Bereits der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem Ex-Partner zugestellt wird, ist ein wichtiger Stichtag für Versorgungsansprüche.
        • Dieser Tag ist zugleich der Stichtag für eventuellen güterrechtlichen Ausgleich.
        • Mit der Zustellung des Antrages (nicht erst mit der Scheidung) ist i.d.R. das Ehegattenerbrecht beendet.
        • Je früher der Scheidungsantrag eingereicht wird, desto näher ist die Scheidung selbst. Dies kann Einfluss auf Unterhaltsansprüche haben. 
        • Steht eine Pensionierung als Beamter/in an? Das Land Hessen ist eines der wenigen Bundesländer, in denen es noch das Pensionistenprivileg gibt. Wenn über den Versorgungsausgleich erst entschieden wird, nachdem Sie sich bereits in Pension befinden, wird Ihre Pension erst dann gekürzt, wenn der geschiedene Ehepartner seinerseits ebenfalls Rente bezieht. Den Antrag sollten Sie in dem Fall also nicht zu früh stellen. Falls Ihr Ex-Partner den Antrag stellt, sollten Sie zumindest darauf hinwirken, dass der Scheidungstermin nicht vor Ihrer Pensionierung anberaumt wird.

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      Unser Tipp:

      Wer aus verschiedenen Gründen darauf angewiesen ist, dass ein Stichtag zügig geschaffen wird und keinen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hat (zum Beispiel wegen hohen Vermögens), aber trotzdem aufgrund eines hohen Verfahrenswertes nicht über die Liquidität verfügt, kurzfristig den erforderlichen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen, kann nach intensiver Abwägung und anwaltlicher Beratung den Scheidungsantrag beim Verwaltungsgericht (und nicht wie sonst beim Familiengericht) einreichen.

      Nach der Verfahrensordnung für die Verwaltungsgerichte gilt die Anhängigkeit des Antrages zugleich als Rechtshängigkeit, so dass man den Stichtag durch die Einreichung geschaffen hat. Wichtig kann dies sein, wenn der Stichtag zeitkritisch herbeigeführt werden muss, zum Beispiel, weil Vermögensschwankungen zu befürchten sind. Diesen Trick sollte man aber nicht überspannen, er kann in Einzelfällen jedoch durchaus weiterhelfen.

      Weichen richtig stellen. Hilfreiche Hinweise.

      Eine Trennung oder Scheidung wird meist als großer persönlicher Einschnitt empfunden. Da ich als Familienanwältin meinen Mandantinnen und Mandanten mehr bieten möchte als nur die juristische Beratung, gestatten Sie mir hier ein paar Tipps, deren Beherzigung es Ihnen erleichtern kann, auch die juristische und finanzielle Abwicklung und den Übergang in den neuen Lebensabschnitt besser zu bewältigen. 

      Finden Sie Ihre beste Lösung

      Auch wenn Sie der Ehepartner, die Ehepartnerin sind, der oder die verlassen wurde, versuchen Sie nach Möglichkeit, nicht mental in eine „Opferhaltung“ hineinzugeraten. Überlegen Sie besser, ob Sie, so sehr die Trennung auch schmerzt, im Eigeninteresse konstruktiv an einer Lösung der anstehenden Themen mitarbeiten möchten.

      Fachanwalt / Fachanwältin für Familienrecht – Achten Sie auf die explizite Ausbildung

      Schütten Sie Ihr Herz bei Verwandten und Freunden oder Freundinnen aus, um sich einmal Luft zu verschaffen und sich trösten zu lassen. Geben Sie aber nicht zu viel auf die „Rechtsberatung“ aus dem Freundes- und Kollegenkreis. Jeder Fall ist anders. Auch Ihre Situation ist individuell, und was Ihr Arbeitskollege an Unterhalt zahlt oder bekommt ist wenig aussagekräftig dafür, wie die Dinge in Ihrer Konstellation zu handhaben sind.

      Sie wollen nur das, was Ihnen zusteht?

      Streichen Sie “ich will (nur) was mir zusteht“ aus Ihrem Vokabular. Leider hilft diese grundsätzlich positiv gemeinte Einstellung nicht weiter. Denn die Frage „Scheidung, was steht mir zu“ im Familienrecht ist oftmals keineswegs klar und eindeutig, zu beantworten.  Ehegatten-Unterhaltsansprüche hängen z. B. von vielen Faktoren ab. Diese sind bezüglich ihrer Höhe als auch deren Dauer sehr individuell. Ebenso hängen vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche (Zugewinnausgleich) oftmals von komplizierten Wertermittlungen ab, z. B. der Begutachtung von Immobilien. In so gut wie keinem Fall kann man direkt aus dem Gesetz ablesen „was Ihnen zusteht“.

      Ich bin an Ihrer (rechts-)sicheren Seite

      Lassen Sie sich bei Ihren Überlegungen und eventuellen Einigungen nicht von Angst leiten und auch nicht von finanziellen Drohungen des anderen Teils verstören. Manche Äußerungen rund um die finanzielle Situation werden vom Ex-Partner nur unter dem Druck der emotionalen Situation ausgesprochen und selten bis nie realisiert. Drohungen, persönliche Kränkungen, abgrundtiefe Enttäuschung und psychische Verletzungen können jedoch den Boden für einen sogenannten Rosenkrieg bereiten. Ich helfe Ihnen, eine solche destruktive Situation zu vermeiden oder zu beenden. 

      Eventuell kommt eine Cooperative Praxis oder Mediation für Sie in Betracht. 

      Falls es auf der zwischenmenschlichen Ebene weiterhin zwischen Ihnen und Ihrem getrenntlebenden Partner hakt oder es Dinge gibt, die mit juristischen Mitteln nicht zu klären sind, können Sie zusätzlich einen Mediator oder eine Mediatorin einschalten. Eine Mediation ist möglich, auch wenn Sie bereits Anwälte beauftragt haben; oft erleichtert sie auch die Arbeit der beteiligten Anwälte, da diese sich dann vor allem auf die juristischen Aspekte konzentrieren können, während Sie in der Mediation eine gute Lösung für alle Beteiligten finden. 

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      Uta Steinbach
      Rechtsanwältin

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      35606 Solms